Planungsförderungsrichtlinie 2020 seit Ende Januar 2021 in Kraft
Potsdam/ Hoppegarten, 27.01.2021. Ende Januar ist in Brandenburg eine neue Richtlinie in Kraft getreten, mit der Kommunen Zuschüsse von bis zu 80 Prozent für die Flächennutzungsplanung, für Bebauungspläne, für planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen beantragen können.
Wie Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) erklärte, helfe die sogenannte Planungsförderungsrichtlinie (PFR) 2020 den Kommunen dabei, „schneller Planungsrecht zu schaffen“ – und somit mehr Wohnungsbau und Gewerbe-Ansiedlungen zu ermöglichen. Zudem soll die Richtlinie die Kommunen auch bei den planungsrechtlichen Grundlagen für den Ausbau erneuerbarer Energien, von Verkehrsinfrastruktur und Mobilfunk unterstützen. Laut Minister Beermann schafft die Richtlinie eine Voraussetzung dafür, Flächen zukünftig effizienter zu nutzen – so wie es im Koalitionsvertrag nach der Landtagswahl 2019 vereinbart wurde.
Die vollständige Bezeichnung der Planungsförderungsrichtlinie (PFR) 2020 lautet „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg“. Veröffentlicht wurde sie im Amtsblatt Nr. 03 [Link] vom 27.01.2021.
Förderberechtigt sind Träger der kommunalen Planungshoheit, also u. a. Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände. Der maximale Fördersatz beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zur Verfügung stehen im Jahr 2021 2,5 Millionen Euro, in 2022 fünf Millionen Euro. Förderanträge können bis zum 30. April 2021 beim Landesamt für Bauen und Verkehr (Dezernat 32) in Cottbus eingereicht werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Antragstellung.
Die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) ist Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg. Ohne kommunale Bauleitplanung müssen die fach- und bauplanungsrechtlichen Belange bei jedem Vorhaben im entsprechenden Genehmigungsverfahren gesondert einzelfallbezogen geprüft werden. Dies führt nicht nur zu einer hohen Belastung der Zulassungsbehörden, sondern auch zu längeren Verfahren. Darüber hinaus ist es ein wesentliches Ziel der neuen Förderung, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit zu stärken. Es geht auch um Stärkung interkommunaler Kooperationen beispielsweise auf Entwicklungsachsen und im Umfeld großer Gewerbeansiedlungen wie dem Flughafenumfeld oder des Tesla-Werkes.